Batteriehinweis
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden
oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ können Sie die Batterien an den örtlichen
Sammelstellen abgeben.
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, damit die Batterien wiederaufbereitet oder fachgerecht
entsorgt werden können.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen
können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Bei Batterien, die eine bestimmte Masse an Blei, Cadmium oder Quecksilber enthalten, wird durch die nachfolgenden Zusätze unter dem
Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf die jeweiligen Schadstoffe hingewiesen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der
Initiative „Batterie-Zurück“
.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Starterbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind, gemäß § 19 BattDG verpflichtet, je
Starterbatterien ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Starterbatterien keine genutzte Starterbatterien zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am
Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine genutzte Starterbatterien zurück, die wir entsprechend § 18 BattDG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt
haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag
zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 19 Abs. 1 Satz 3 BattDG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe
der genutzten Starterbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der genutzten Starterbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Genutzte Starterbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene
Pfand wird von den öffentlich-rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die
Rückgabe der genutzten Starterbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das
Batteriepfand von uns zurück. Soweit keine Pfandmarke ausgegeben wurde, genügt der Rückgabenachweis des Erfassungsberechtigten. Der
Nachweis darf in diesem Fall zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.