Elektrogeräte Rücknahme

Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten und Entsorgung

Als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir nach dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Sie über die Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten zu informieren: 

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten (0:1- und 1:1-Rücknahme)

  • Kleine Altgeräte (ohne Neukauf): Sie können Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind (z. B. Rasierer, kleine Küchengeräte, Lampen), völlig unabhängig von einem Neukauf unentgeltlich in unseren Geschäftsräumen oder in unmittelbarer Nähe dazu abgeben. Die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
  • Große Altgeräte (bei Neukauf): Wenn Sie ein neues Elektro- oder Elektronikgerät bei uns erwerben, nehmen wir ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück.
  • Abgabe im privaten Haushalt: Sofern wir Ihnen ein neues Großgerät nach Hause liefern, holen wir Ihr altes Elektro-Großgerät auf Ihren Wunsch hin direkt dort unentgeltlich ab. Bitte teilen Sie uns diesen Wunsch bereits bei Abschluss des Kaufvertrages mit. 

2. Entsorgungshinweis: Mülltonne ist tabu!

Das durchgestrichene Mülltonnen-Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese Geräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen sind. Altgeräte dürfen daher nicht in den Hausmüll geworfen werden, sondern müssen speziellen Sammel- und Rückgabesystemen zugeführt werden.

3. Eigenverantwortung bei Datenlöschung

Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikgeräten darauf hin, dass Sie selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten verantwortlich sind.